Kontaktdaten & AGB

Kontaktdaten & AGB

Kontaktdaten

XOX Gebäck GmbH
Am Hastebach 8
31789 Hameln
Germany

Fon +49(0)5151 1073350
Fax +49(0)5151 1073351
E-Mail info@xox.de


Unsere AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der XOX Gebäck GmbH

§1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Wir verkaufen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen.

§2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind sowohl hinsichtlich der Preise als auch der Menge freibleibend und unverbindlich. Bei uns eingegangene Aufträge, Annahmeerklärungen und Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir nicht binnen Wochenfrist schriftlich widersprechen.

2. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§3 Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe einer Preiserhöhung. Zusätzliche Lieferungen werden gesondert berechnet.

2. Im Interesse eines lauteren Wettbewerbes verpflichten sich die Käufer, die von uns bezogene Ware nicht unter den von uns berechneten Preisen zu veräußern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu zahlen.

§4 Eigentumsvorbehalt
1. An den von uns gelieferten Waren behalten wir das Eigentum vor, solange uns gegen den Käufer irgendwelche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

3. Bei etwaigen Pfändungen oder Zugriffen Dritter auf die gelieferte Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls unverzüglich benachrichtigen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§5 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Wir sind bestrebt, Lieferfristen und Liefermengen stets korrekt einzuhalten. Bei unvorhersehbaren Fristüberschreitungen oder Mengenunterschreitungen entstehen dem Käufer keine Ansprüche. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§6 Mängelhaftung
1. Der Käufer hat die gesamte Ware unmittelbar nach Eingang des Liefergegenstandes zu untersuchen. Im Falle eines Mangels hat der Käufer uns unverzüglich, spätestens binnen Wochenfrist Anzeige unter genauer Mangelbeschreibung zu machen, widrigenfalls gilt die mangelbehaftete Ware als genehmigt und durch den Käufer akzeptiert.

2. Der Käufer ist verpflichtet, trotzdem die Ware anzunehmen und ordnungsgemäß zu lagern. Eine Rücksendung an uns darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Aufforderung erfolgen. Rügen über erkennbare Mängel, die uns später als 8 Tage nach Eingang der Ware beim Käufer zugehen, sind nicht mehr zu berücksichtigen. Bei rechtzeitiger und nachweisbar begründeter Mängelrüge haben wir das Recht und die Pflicht zu einer für den Käufer kostenlosen Ersatz-Lieferung. Sollte uns dies nicht möglich sein, ist der Käufer nach seiner Wahl zu Minderung oder Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, namentlich Ansprüche auf Ersatz eines Folgeschadens, sind ausgeschlossen.

3. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, sobald er von der Geltendmachung von Mängelrechten durch einen Verbraucher hinsichtlich des durchgelieferten Kaufgegenstandes Kenntnis erlangt.

4. Die Ausschlussfrist gemäß §§ 478 Absatz 3, 476 BGB wird auf drei Monate ab Gefahrübergang beschränkt.

5. Mängelrügen an die Vertreter des Verkäufers sind nicht rechtswirksam.

§7 Transportkosten
Die Lieferungen erfolgen, falls nicht anders schriftlich vereinbart, einschließlich normaler Verpackung kostenfrei an die vom Käufer benannte Empfangsstation.

§8 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§9 Zahlungen
1. Zahlungen sind ausschließlich und unmittelbar innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum porto- und spesenfrei an uns zu leisten.

2. Bei Überfälligkeit älterer Forderungen sind spätere Forderungen sofort fällig, ohne dass Skonto gewährt wird. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Bei Überschreitungen der 21-Tage-Frist können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausschließlich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers, das nicht auf demselben Kaufvertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Zahlungen an unsere Angestellten dürfen nur bei Vorliegen einer schriftlichen Geldempfangsvollmacht unsererseits erfolgen. Schecks werden bis zu ihrer Einlösung als zahlungshalber verbucht.

3. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnungen informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

4. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn er seine Zahlungen einstellt oder von ihm gegebene Schecks nicht eingelöst werden oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

5. Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen berechtigen uns, ohne Ankündigung einer neuen Zahlungsfrist, weitere Lieferungen zurückzuhalten sowie vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unbeschadet der sonstigen Rechte, insbesondere des Anspruchs auf Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers, des gerichtlichen Vergleichs oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

§10 Mehrwertsteuer
Die Berechnung der von uns gelieferten Ware erfolgt unter gesondertem Ansatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§11 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Leistungsstörungen und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§12 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie die sonstigen Leistungen des Käufers ist Hameln. Der Erfüllungsort wird nicht dadurch geändert, dass wir die Versendung der Ware übernehmen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch für Wechsel- und Scheckklagen gegen den Käufer – ist Hameln, sofern nicht das Gesetz zwingend einen anderen Gerichtsstand vorsieht. Bei Verträgen mit ausländischen Abnehmern gilt deutsches Recht.

§13 salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird vielmehr durch eine solche ersetzt, die ihr in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: Mai 2017
XOX Gebäck GmbH, Am Hastebach 8, 31789 Hameln, Germany